Eine dem Gesetz angepasste Lösung
Obligatorische Überwachung für alle
Das Energiereglement (EnR) des Kantons Freiburg stipuliert unter Artikel 24, "Der Staat, dessen Anstalten und die Gemeinden führen ein Register über den Energieverbrauch ihrer Gebäude und Betriebe. Sie analysieren diesen Verbrauch jährlich und ergreifen Verbesserungsmassnahmen, soweit deren Wirtschaftlichkeit erwiesen ist."
Die Mitglieder der Stiftung können sich sicher sein, dass sie sich an die geltende Gesetzgebung halten und die erforderlichen Grundlagen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Massnahmen respektieren.
Energiereglement (EnR) |
Audit für Grossverbraucher
Die Gebäude welche als "Grossverbraucher" gelten (jährlicher Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh und/oder jährlicher Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh), müssen entweder eine Universalzielvereinbarung (UZV) mit einer vom Bund beauftragten Organisation (EnAW) oder eine kantonale Zielvereinbarung (KZV) mit der zuständigen Stelle des Kantons abschliessen oder eine Energieverbrauchsanalyse (EVA)durchführen.
Indem die Energie-Grossverbraucher der Stiftung beitreten, verfügen sie über eine optimale Analyse des Verbrauchs und haben die Möglichkeit ein Energie-Audit durchzuführen, welches den eidgenössischen und kantonalen Anforderungen entspricht.
Information Grossverbraucher |